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Auf Einladung der
Botschafterin der Republik Polen in Österreich, Prof. Irena
Lipowicz, sowie des Direktors des Wissenschaftlichen
Zentrums der PAW in Wien, Prof. Marian A. Herman, fand am 11.
Juni im Nikolaus Kopernikus-Saal des Zentrums ein Vortrag des
Ombudsmannes für die Rechte des Kindes in Polen, des Richters
Pawe³ Jaros mit dem Titel ”Errungenschaften Polens
hinsichtlich des Schutzes der Rechte von Kindern” statt.

Der Ombudsmann für die Rechte des Kindes in Polen,
Richters
Pawe³ Jaros, vor seinem Vortrag
Nach der Begrüßung
der Gäste seitens des Direktors des Zentrums stellte der
Referent die Geschichte des mittlerweile drei Jahre bestehenden
Amtes des Ombudsmannes für die Rechte des Kindes vor. Er erinnerte dabei an
die vorangegangenen Aktivitäten Polens am internationalen
Forum, die von der Verabschiedung der Konvention der Rechte des
Kindes gekrönt waren. (Diese betonte unter anderem, dass das natürliche Lebensumfeld des Kindes
die Familie ist und dass der Staat zwar die Familie unterstützen,
diese aber nicht ersetzen kann. ) Jaros übt die Funktion
des Ombudsmannes seit dessen Einberufung durch den Sejm im Jahr
2001 aus.
Der Ombudsmann
der Kinder setzt sich für dessen Rechte ein - darunter u.a. das
Recht auf Leben und der Schutz der Gesundheit, das Recht auf
Erziehung innerhalb der Familie, auf angemessene soziale Bedingungen,
das Recht auf Erziehung innerhalb der Familie sowie auf
Bildung, das Recht auf Schutz vor Gewalt, Grausamkeit,
Ausbeutung, moralische Verderbnis, Verwahrlosung sowie weitere bösartige
Behandlung. Der Ombudsmann unterstützt auch die Rechte der
Familie. Seine besondere Fürsorge gilt insbesondere behinderten
Kindern.
Zu den Rechten
des Ombudsmannes zählt das Recht auf Kontrolle (insbesondere im
Falle von Einzelfällen, in denen die Rechte von Kindern
verletzt wurden), das Recht durch eine Verständigung der
entsprechenden Institutionen vor Kindern drohenden Gefahren zu
warnen, das Recht, Initiativanträge zu stellen sowie schließlich
das Recht, Fälle an den Ombudsmann für Bürgerrechte
weiterzuleiten, mit der daraus resultierenden Pflicht, sich
dieser anzunehmen und weitere Schritte zu veranlassen.
Als Beispiel für
positiv gelöste Angelegenheiten führte er das allen Kindern
zuerkannte Recht auf Heilung an, wie es versicherten Erwachsenen
zusteht, sowie die Wiedereinrichtung von ermäßigten Tarifen für
Kinder bei der Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Eine Angelegenheit, mit
der sich der Kinderombudsmann zurzeit beschäftigt, ist die
Widerrufung des Gesetzes betreffend
Familienleistungen, das den Unterhaltsfonds auflöste. (Dieses
Gesetz wurde vom Sejm entgegen der Meinung von Experten
beschossen und brachte - wie sich zeigte - eine Reihe
wenig günstiger Entwicklungen mit sich.).
Dem Ombudsmann für
die Rechte der Kinder steht ein Büro zur Verfügung, das u.a.
die die Kinder betreffende Rechtslage analysiert, und zwar
sowohl die derzeit geltenden sowie auch die zukünftigen, sowie die Vorbereitung und Herausgabe von
Informationsbroschüren (diese lagen für die Seminarteilnehmer
auf), ein. Es gibt eine telephonische Helphotline, es wird
danach getrachtet, eine solche in allen Bezirken Polens
einzurichten. Unter www.brpd.gov.pl
ist eine Internetseite eingerichtet.
Nach dem Vortrag,
der großes Interesse hervorrief, entwickelte sich eine lebhafte
Diskussion. Der Leiter der Konsularabteilung, erster
Botschaftsrat der Republik Polen in Wien, Zbigniew Zarêba,
sprach über die Probleme jener Kinder, mit denen das Konsulat
in Berührung kommt. Am öftesten handelt es sich dabei um
Ansuchen zur Hilfeleistung beim Auffinden der Wohnorte von zur
Zahlung von Alimenten verpflichteter Personen, nicht selten
um dramatische Probleme von Kindern aus Ehen, in denen die
Ehepartner verschiedener Nationalität sind. In weiteren
Diskussionsbeiträgen wurden Probleme, die mit der Adoption oder der Heilung
seltener genetischer Erkrankungen von Kindern verbunden sind,
zur Sprache gebracht.
Die interessante
Diskussion wurde bei einem Gläschen Wein fortgesetzt.
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