WISSENSCHAFTLICHES ZENTRUM 
der POLNISCHEN AKADEMIE
der WISSENSCHAFTEN 
in WIEN


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VORTRAG VON RICHTER PawE³ Jaros, 
                                                    DES OMBUDSMANNES FÜR DIE RECHTE       
                                                  VON KINDERN IN POLEN
 
          
                                     " ERRUNGENSCHAFTEN PolENS 
                                       HINSICHTLICH DES SCHUTZES DER RECHTE DES KINDES"
                                 
     11. Juni 2004

Auf Einladung der Botschafterin der Republik Polen in Österreich, Prof. Irena Lipowicz, sowie des  Direktors des Wissenschaftlichen Zentrums der PAW in Wien, Prof. Marian A. Herman, fand am 11. Juni im Nikolaus Kopernikus-Saal des Zentrums ein Vortrag des Ombudsmannes für die Rechte des Kindes in Polen, des Richters Pawe³ Jaros mit dem Titel ”Errungenschaften Polens hinsichtlich des Schutzes der Rechte von Kindern” statt.


Der Ombudsmann für die Rechte des Kindes in Polen, 
Richters Pawe³ Jaros, vor seinem Vortrag

Nach der Begrüßung der Gäste seitens des Direktors des Zentrums stellte der Referent die Geschichte des mittlerweile drei Jahre bestehenden Amtes des Ombudsmannes für die Rechte des Kindes vor. Er erinnerte dabei an die vorangegangenen Aktivitäten Polens am  internationalen Forum, die von der Verabschiedung der Konvention der Rechte des Kindes gekrönt waren. (Diese betonte unter anderem, dass das natürliche Lebensumfeld des Kindes die Familie ist und dass der Staat zwar die Familie unterstützen, diese aber nicht ersetzen kann. ) Jaros übt die Funktion des Ombudsmannes seit dessen Einberufung durch den Sejm im Jahr 2001 aus.

Der Ombudsmann der Kinder setzt sich für dessen Rechte ein - darunter u.a. das Recht auf Leben und der Schutz der Gesundheit, das Recht auf Erziehung innerhalb der Familie, auf angemessene soziale Bedingungen, das Recht auf Erziehung innerhalb der Familie sowie auf  Bildung, das Recht auf Schutz vor Gewalt, Grausamkeit, Ausbeutung, moralische Verderbnis, Verwahrlosung sowie weitere bösartige Behandlung. Der Ombudsmann unterstützt auch die Rechte der Familie. Seine besondere Fürsorge gilt insbesondere behinderten Kindern.  

Zu den Rechten des Ombudsmannes zählt das Recht auf Kontrolle (insbesondere im Falle von Einzelfällen, in denen die Rechte von Kindern verletzt wurden), das Recht durch eine Verständigung der entsprechenden Institutionen vor Kindern drohenden Gefahren zu warnen, das Recht, Initiativanträge zu stellen sowie schließlich das Recht, Fälle an den Ombudsmann für Bürgerrechte weiterzuleiten, mit der daraus resultierenden Pflicht, sich dieser anzunehmen und weitere Schritte zu veranlassen. 

Als Beispiel für positiv gelöste Angelegenheiten führte er das allen Kindern zuerkannte Recht auf Heilung an, wie es versicherten Erwachsenen zusteht, sowie die Wiedereinrichtung von ermäßigten Tarifen für Kinder bei der Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Eine Angelegenheit, mit der sich der Kinderombudsmann zurzeit beschäftigt, ist die Widerrufung des Gesetzes betreffend Familienleistungen, das den Unterhaltsfonds auflöste. (Dieses Gesetz wurde vom Sejm entgegen der Meinung von Experten beschossen und brachte  - wie sich zeigte - eine Reihe wenig günstiger Entwicklungen mit sich.). 

Dem Ombudsmann für die Rechte der Kinder steht ein Büro zur Verfügung, das u.a. die die Kinder betreffende Rechtslage analysiert, und zwar sowohl die derzeit geltenden sowie auch die zukünftigen, sowie die Vorbereitung und Herausgabe von Informationsbroschüren (diese lagen für die Seminarteilnehmer auf), ein. Es gibt eine telephonische Helphotline, es wird danach getrachtet, eine solche in allen Bezirken Polens einzurichten. Unter www.brpd.gov.pl ist eine Internetseite eingerichtet.

Nach dem Vortrag, der großes Interesse hervorrief, entwickelte sich eine lebhafte Diskussion. Der Leiter der Konsularabteilung, erster Botschaftsrat der Republik Polen in Wien, Zbigniew Zarêba, sprach über die Probleme jener Kinder, mit denen das Konsulat in Berührung kommt. Am öftesten handelt es sich dabei um Ansuchen zur Hilfeleistung beim Auffinden der Wohnorte von zur Zahlung von Alimenten verpflichteter Personen, nicht selten um dramatische Probleme von Kindern aus  Ehen, in denen die Ehepartner verschiedener Nationalität sind. In weiteren Diskussionsbeiträgen wurden Probleme, die mit der Adoption oder der Heilung seltener genetischer Erkrankungen von Kindern verbunden sind, zur Sprache gebracht. 

Die interessante Diskussion wurde bei einem Gläschen Wein fortgesetzt.

                                                 

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